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Elterninitiative Nideggen e.V.
Wildemannweg 25
52385 Nideggen
Tel.: 0 24 27 - 94 98 90
Fax:  0 24 27 - 94 98 99
eMail:
   
Vorstand der Elterninitiative Nideggen e.V.:
1. Vorsitzender: Thomas Zewe 
2. Vorsitzende: Michaela Körntgen Göbel
Schriftführer: Andre Kroth
Kassiererin
Referentin für
Öffentlichkeitsarbeit:
 
Petra Mazza  

Maja Grupe
  
 

   

  Der Verein, die Mitgliedschaft und die Elternvertretung

Was bedeutet eigentlich: Kindergarten einer Elterninitiative?

Diese Frage kann man auf zweierlei Weise beantworten:

bullet Zum einen kann man rein formal unter Bezugnahme auf z.B. die Aufgaben und Pflichten der Mitglieder, die Satzung, die finanziellen Aspekte u. ä. beschreiben, was unsere Elterninitiative ausmacht.
bullet Zum anderen kann man aber auch die ideellen Aspekte darstellen und damit aufzeigen, welche Möglichkeiten eine Elterninitiative engagierten Eltern und ihren Kindern bietet.
  

Formelle Aspekte

Die Elterninitiative ist ein gemeinnütziger Verein , dessen satzungsmäßiger Sinn und Zweck es ist, für die Einrichtung und den Betrieb von Einrichtungen für Kinder zu sorgen. Er muss somit alle Aufgaben eines Trägers einer solchen Einrichtung übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel:

bullet Personalverwaltung
bullet Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten
bullet Korrespondenz mit Ämtern, Behörden, Versicherungen und Banken
bullet Mitgliederverwaltung
bullet Öffentlichkeitsarbeit.

Mitglieder

Mitglieder des Vereins sind die Eltern der momentan die Einrichtungen besuchenden Kinder sowie der "wartenden" Kinder und Förderer (siehe hierzu auch "Satzung").

Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen die Elternvertretung, die den überwiegenden Teil oben genannter Aufgaben übernimmt. Die Finanzierung der Einrichtungen ist zu einem großen Teil - wie bei Einrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft -  durch gesetzliche Zuschüsse gesichert.

Der verbleibende Teil der Unterhaltskosten, der nicht durch Zuschüsse des Jugendamtes und des Landes gedeckt wird, ist laut Satzung auf die aktiven Mitglieder umzulegen (Mitgliedsbeitrag). Zur Zeit wird dieser so genannte Trägeranteil an den Unterhaltskosten von der Stadt Nideggen abgedeckt, sodass die einzelnen Mitglieder neben ihrem gesetzlichen Elternbeitrag keinen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen.

Der Verein muss jedoch für nicht zuschussfähige Kosten selbst aufkommen und diese erwirtschaften. Dies sind z.B. Anschaffungen für die pädagogische Arbeit, die über das gesetzlich anerkennungsfähige Maß hinausgehen, oder Kosten für spezielle Versicherungen (Beispiele: Vermögensschadenhaftpflicht, Dienstreisekasko). Erwirtschaftet werden diese Mittel durch die Ableistung satzungsgemäßer Pflichtstunden der aktiven Mitglieder.

Dachorganisation der Elterninitiative Nideggen e.V. ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV). Die Mitgliedschaft im DPWV ermöglicht es der Elterninitiative z.B., Gruppenverträge von Versicherungen, die Rechtsberatung des DPWV u. ä. in Anspruch zu nehmen. Außerdem kann der Verein die Erlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken und Straßensammlungen für den DPWV zu 90 % für sich verbuchen.

Ideeller Aspekt

Neben diesen eher finanziell ausgerichteten Aspekten bringt unser Aktivwerden in der Elterninitiative aber auch noch einen ideellen Wert mit sich, der nicht unterschätzt werden darf: Wir schaffen etwas gemeinsam. Wir zeigen Interesse für das Umfeld unserer Kinder, in dem sie einen großen Teil ihrer Zeit verbringen und setzen uns dafür ein.

Und wir knüpfen untereinander vielfältige Kontakte. Dies alles vermitteln wir letztendlich auch unseren Kindern, die sich natürlicherweise an uns Eltern orientieren. Auch sie sammeln hierbei wertvolle Erfahrungen für jetzt und für ihr späteres Leben. Wir Eltern können durch unser Engagement auch die Kindergartenzeit unserer Kinder aktiv miterleben und zum Teil mitgestalten.

 

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Ansprechpartner:
Elterninitiative Nideggen
Wildemannweg 25
52385 Nideggen
Tel.: 0 24 27 - 94 98 90
Fax: 0 24 27 - 94 98 99

Elterninitiative-Nideggen@t-online.de